Rürup Rente

Die Rürup Rente wird von den Versicherungsgesellschaften Basisrente genannt. Schade ist das sich noch kein Name richtig durchsetzen konnte. Das Förderkonzept ist Ideal für Selbstständige und Besserverdiener.

Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt. Eine staatliche Förderung erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

Rürup Rente Rechner
Jahresbruttolohn:
Verheiratet:
Berufsgruppe
DRV: Arbeitgeberanteil(steuerfrei)
DRV: Arbeitnehmeranteil/ Selbständige
Beitrag in die Rürup Rente (jährlich)
Ergebnis der Berechnung
Ergebnis der Berechnung ohne Rürup Rente mit Rürup Rente
DRV: Arbeitgeberanteil(steuerfrei)
DRV: Arbeitnehmeranteil/ Selbständige
Beitrag in die Rürup Rente (jährlich)
Summe der Beiträge Euro Euro
davon 66% (absetzbar in 2008) Euro Euro
abzüglich DRV: Arbeitgeberanteil(steuerfrei) Euro Euro
absetzbare Beiträge Euro Euro
Steuerersparnis (absetzbarer Beitrag x 0%) Euro Euro
zusätzliche Steuerersparnis aus der Rürup Rente Euro Euro

Auf einen Blick

Welche Beiträge sind abzugsfähig?
20.000 €
40.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten
Option
Berufsunfähgikeitsversicherung
Hinterbliebenenvorsorge
Einzahlung
laufend, variabel, einmalig

Beitrag als Sonderausgabe abzugsfähig

Prozent Information
2008: 66 %

Durch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen.

Im Jahr 2005 können Sie 60% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€),steuerlich absetzen.

Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025.

2009: 68 %
2010: 70 %
2011: 72 %
2024: 98 %
2025: 100 %

Nachgelagerte Besteuerung

Prozent Information
2005: 50 %

Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert.

Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn Jahr ab.

2006: 52 %
2010: 60 %
2024: 84 %
2025: 85 %
2040: 100%

Höchstbeitrag

Der Höchstbeitrag vom 20.000€ bzw. 40.000€ ergibt sich als Summe aus:

  • Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung(GRV) ggf. zu berufsständischen Versorgungswerken.
  • Arbeitgeberanteil zur GRV
  • Beiträge zur Rürup Rente

Berufsunfähigkeitsvorsorge

Sie können eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Option wählen. Sollten Sie Berufsunfähig werden, zahlen Sie auch keine Beiträge mehr in die Rürup Rente ein.

Vorraussetzungen

Vorraussetzungen für die steuerliche Förderung.

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenbeginn frühenstens ab vollendeten 60. Lebensjahr
  • Rente ist nicht
    • beleihbar
    • vererbbar
    • veräußerbar
    • übertragbar
    • kapitalisierbar

Hartz IV sicher

Im Rahmen des Arbeitslosengeld II muß abgesehen von gewissen Freibeträgen vor Bezug staatlicher Leistungen zunächst das "verwertbare" Vermögen aufgebraucht werden. Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Ist also Hartz IV sicher.

Zielgruppe

  • Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
  • Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinhommen über 4.000€.
  • Selbständige, die Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
  • Selbständige ohne Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk bei denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht ausgeschöpft sind. Ansonsten sind hohe Einzahlungsbeträge in die Rürup Rente empfehlenswert.