Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurde zum 01.01.2001 für alle, die nach dem 01.04.1961 geboren sind, ersatzlos gestrichen. Seit dem 01.01.2001 gibt es die Erwerbsminderungsrente, die nur noch die zeitliche Arbeitskraft berücksichtigt. Die Ausbildung oder berufliche Erfahrung wird nicht mehr berücksichtigt. Es zählt nur noch die zeitliche Einsatzfähigkeit Ihres Restleistungsvermögens.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage lag Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage waren, eine Tätigkeit, die gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten vorraussetzte, zu weniger als der Hälfte auszuüben. Eine Verweisung auf eine Tätigkeit, die nicht der Dauer und des Umfangs Ihrer Ausbildung und den besonderen Anforderungen Ihrer bisherigen Tätigkeit entsprach, war nicht zulässig. Weiterhin musste bei der Auswahl von Verweisungstätigkeiten Ihr sozialer Status berücksichtigt werden.
Jetzt: Die Minderung der Erwerbsunfähigkeit wird unabhängig vom Beruf und sozialem Status bestimmt. Als Maßstab gelten ausschließlich aufgrund Ihrer Krankheit oder Behinderung verbliebene zeitliche Leistungsvermögen in irgendeiner Tätigkeit.
Erwerbsminderungsrente
- volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie unter drei Stunden arbeiten können.
- halbe bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn Sie zwischen drei und bis zu sechs Stunden*
- keine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch mindestens sechs Stunden zu den üblichen Bedingungen arbeiten können.
Vertrauensschutz/Bestandsschutz
Wenn Sie am 01.01.2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet hatten, erhalten Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die aber nur noch die Hälfte der vollen Rente beträgt. Berufsunfähigkeit bedeutet hier aber, dass der bisherige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Versicherten nur noch weniger als sechs Stunden ausgeübt werden kann. Es wird geprüft, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um eine zumutbare andere Tätigkeit mindestens noch sechs Stunden täglich zu verrichten.
Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Sie müssen mindestens fünf Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein und während der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Erwerbsminderungsrente für Selbstständige
Bis zum 31.12.2000 schloss das SGB eine Rente wegen Erwebsunfähigkeit bei einem Selbstständigen aus. Seit dem 01.01.2001 können jetzt auch selbstständig Tätige eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen. Voraussetzungen sind, dass der Versicherungsfall eingetreten ist, die Wartezeit zurückgelegt worden ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls eine Pflichtversicherungszeit von 36 Monaten zurückgelegt wurde (3/5-Belegung).
Verweisung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie weder in Ihrem bisherigen Beruf noch anderweitig - auch geringerwertig - arbeiten können. Ein sozial zumutbarer beruflicher Abstieg ist in Kauf zu nehmen. Ein Facharbeiter müsste eine kaufmännische Tätigkeit ausüben. Hauptproblem ist, dass die Beschaffung eines Arbeitsplatzes nicht Angelegenheit der Rentenversicherungsträger, sondern der Arbeitsverwaltung ist.
Fazit: Durch die Rentenreform 2004 wurde auch die gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit abgeschafft bzw. in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt, die nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu erhalten. Deshalb sollten Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die zweitwichtigste Versicherung nach der privaten Haftpflichtversicherung!
Ein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit besteht für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen nicht mehr. Gerade Schüler, Studenten, Berufsanfänger und junge Arbeitnehmer haben kaum Schutz gegen Erwerbsminderung. Durch die Stufenregelung der Erwerbsminderungsrente und die sehr breit gefasste Verweisungsmöglichkeit durch die Rentenversicherungsträger ist ein Leistungsbezug stark erschwert. Die Rentenhöhe liegt mit lediglich 754 EUR im westdeutschen Schnitt deutlich unter Sozialhilfeniveau.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Vorsorgesäulen. Sie sollten die BU so früh bzw. so jung wie möglich abschließen, idealerweise in der Ausbildung oder während des Studiums. Mittlerweile gibt es bereits eine Schulunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler). Der Beitrag ist hier noch gering ist. Da diese Personengruppe in der Regel noch über einen besseren Gesundheitszustand verfügt, stellt die Aufnahme bei den Gesellschaften keine Problem dar.
Wann ist man laut Bedingungen berufsunfähig?
Die Berufsunfähigkeit ist bei den Gesellschaften unterschiedlich definiert. Ein Beispiel: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinem vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen und in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Zusatz bei Selbstständigen
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn ein Selbstständiger oder Gesellschafter über seinen Einfluss auf die betriebliche Situation durch zumutbare Umorganisation eine Tätigkeit ausüben kann, durch die er eine unveränderte Stellung als Betriebsinhaber innehat. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn Sie wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist. Die konkret ausgeübte oder im Rahmen der Umorganisation ausübbare Tätigkeit muss aufgrund der Gesundheitsverhältnisse, der Ausbildung und Erfahrung zumutbar sein und der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Wann leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung generell nicht?
- unmittelbar oder mittelbar durch Kriegserreignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person aus Seiten der Unruhestifter daran teilgenommen hat; diese Einschränkung gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war
- bei vorsätzlicher Ausführung oder dem strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. Fahrlässige Verstöße (z.B. im Straßenverkehr) sind davon nicht betroffen
- bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung, Ausnahme: Wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmungen ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit vollzogen wurden
- unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet ist, dass Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen Treuhänder in einem Gutachten bestätigt wir; beim Auftreten von Strahlen, deren Abwehr oder Bekämpfung durch eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Einrichtung nötig ist
Auf was sollten Sie bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung achten
Die meisten Gesellschaften bieten einen Standard und einen Comfort-Schutz. Sie sollten hier nicht sparen und sich für den Tarif entscheiden, der auf die abstrakte Verweisung (in einen anderen Beruf) verzichtet. Auch sollten Sie prüfen, ob ein Sparanteil nötig ist. Einige Gesellschaften weisen höhere Beiträge auf, wobei die eingezahlten Beiträge jedoch wieder ausgeschüttet werden. Warum? Überschüsse werden in einem Investmenfond angelegt. Sie verzinsen sich dann über die Laufzeit. Auf diese Form greifen Versicherungsmakler gerne zurück, da sich die Provision (Courtage) nach dem Beitrag richtet. Prüfen Sie, ob es für Sie nicht sinnvoller ist, die günstigere Variante mit Beitragsverrechnung zu wählen und die Restsumme in einen anderen Sparvertrag zu investieren.
